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Immobilienkauf

Sicherheit für Ihre bedeutendste Investition.
Immobilienkauf
Sicherheit für Ihre bedeutendste Investition.

Kauf einer Immobilie

Ob als Investment oder für den Eigengebrauch – ob Haus, Eigentumswohnung oder Anlageimmobilie: Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie ist für die meisten Beteiligten ein bedeutendes wirtschaftliches Ereignis. Als Notar in Frankfurt am Main sorge ich dafür, dass dieser Prozess rechtssicher, transparent und für beide Seiten fair abgewickelt wird. Dabei begleiten wir Sie von der ersten Entwurfserstellung bis zur endgültigen Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Wir steuern den gesamten Ablauf und koordinieren alle Beteiligten für Sie. Unser Ziel ist es, Ihren Immobilienkauf rechtlich abzusichern und für alle Beteiligten klar und nachvollziehbar zu gestalten.

Die Rolle des Notars beim Immobilienkauf

Beim Immobilienkauf fungiert der Notar als unabhängiger und unparteiischer Berater aller Beteiligten, der Käufer und Verkäufer gleichermaßen absichert. Die Aufgabe des Notars ist es nicht nur, die Urkunde zu verlesen, sondern:

  • Den Willen der Parteien rechtssicher zu gestalten.
  • Den Käufer vor dem Verlust des Kaufpreises ohne Gegenleistung zu schützen.
  • Den Verkäufer vor dem Verlust seines Eigentums ohne Erhalt des Kaufpreises abzusichern.
  • Die rechtliche Abwicklung mit Grundbuchämtern, Finanzbehörden und Kommunen zu steuern.

Grundbuch, Sicherung & Zusammenarbeit mit Banken

Für die Finanzierung des Kaufpreises bestellen wir in der Regel eine Grundschuld zugunsten der finanzierenden Bank des Käufers bzw. lösen etwaige noch vorhandene Grundpfandrechte ab. Wir sind dabei im engen Austausch mit den Kreditinstituten, damit die Auszahlung des Darlehens pünktlich zur Kaufpreisfälligkeit erfolgen kann.


Der Ablauf: Vom Entwurf bis zum Eigentum

Die Abwicklung eines Immobilienkaufs – egal ob Haus, Eigentumswohnung oder unbebautes Grundstück – vollzieht sich in einem eingespielten Prozess:

  • Vorbereitung & Entwurf

    Nach Übermittlung der Objektdaten (nutzen Sie hierfür gerne unser Formular für Immobilienkaufverträge) erstellen wir einen maßgeschneiderten Vertragsentwurf.

  • Kaufvertragsprüfung

    Wir senden allen Beteiligten den Entwurf zur Prüfung zu und stehen für Erläuterungen zur Verfügung.

  • Beurkundungstermin

    Einen Termin zur Beurkundung erhalten Sie von uns schnellstmöglich. Wir besprechen den Vertrag gemeinsam und klären letzte Details, bevor die Unterschriften geleistet werden.

  • Sicherung im Grundbuch

    Unmittelbar nach der Beurkundung veranlassen wir die Eintragung einer Auflassungsvormerkung für den Käufer – eine „Reservierung“ im Grundbuch, die bis zur endgültigen Eigentumsumschreibung vor weiteren Veränderungen, die die Rechte des Käufers beeinträchtigen könnten, schützt.

  • Fälligkeitsvoraussetzungen

    Wir prüfen, ob alle Genehmigungen vorliegen und die Vormerkung eingetragen ist. Erst dann teilen wir dem Käufer mit, dass der Kaufpreis gezahlt werden kann.

  • Eigentumsumschreibung

    Nach Bestätigung der Kaufpreiszahlung und Vorliegen der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts veranlassen wir die endgültige Eintragung des Käufers als Eigentümer.


FAQ zum Immobilienkauf

Unterscheidet sich der Ablauf beim Kauf einer Eigentumswohnung von dem eines Hauses?

Der Kauf einer Eigentumswohnung und der Kauf eines Hauses unterscheiden sich in einigen Punkten. Der Hauptunterschied besteht darin, dass Sie beim Kauf einer Eigentumswohnung Mitglied einer bestehenden Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) werden. Neben dem eigentlichen Kaufvertrag spielen deshalb insbesondere die Teilungserklärung, die Gemeinschaftsordnung sowie die Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft eine wichtige Rolle. Wir prüfen für Sie, ob sich aus diesen Unterlagen rechtliche oder wirtschaftliche Besonderheiten ergeben und berücksichtigen diese im Kaufvertrag.

Was muss ich beim Kauf einer Eigentumswohnung besonders beachten?

Da Sie beim Kauf einer Eigentumswohnung nicht nur die Wohnung selbst erwerben, sondern Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft werden, sollten Sie insbesondere folgende Punkte prüfen:

  • Hausgeld: Laufende monatliche Kosten für Verwaltung, Instandhaltung und gemeinschaftliche Ausgaben
  • Instandhaltungsrücklage: Gibt Aufschluss darüber, ob größere Reparaturen finanziell abgesichert sind
  • Beschlusssammlung: Zeigt, ob kostspielige Maßnahmen (z. B. Sanierungen) geplant oder bereits beschlossen sind, besonders in Gestalt von Sonderumlagen
  • Instandhaltungszustand der Immobilie: Zustand des Gemeinschaftseigentums (Dach, Fassade, Heizung)

Wir berücksichtigen diese Aspekte bei der Vertragsgestaltung und weisen Sie auf rechtliche Besonderheiten hin, die sich aus der Gemeinschaftsstruktur ergeben.

Wann zahle ich den Kaufpreis?

Der Kaufpreis wird erst fällig, wenn alle rechtlichen Voraussetzungen zum Schutz sowohl der Verkäufer- als auch der Käuferseite erfüllt sind. Dazu gehört insbesondere die Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch. Sie erhalten von uns eine sog. Fälligkeitsmitteilung, sobald die Zahlung sicher erfolgen kann.

Was passiert, wenn im Grundbuch noch Belastungen eingetragen sind?

Bestehende Belastungen (z. B. Grundschulden) sind beim Immobilienkauf üblich.
Wir stellen sicher, dass diese im Rahmen der Kaufabwicklung ordnungsgemäß gelöscht oder übernommen werden.

Muss ich persönlich zum Termin erscheinen?

Grundsätzlich ja. Sollte dies nicht möglich sein, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen vertreten lassen. Die Vollmacht muss jedoch notariell beglaubigt sein. Alternativ kann das Geschäft auch im Nachgang durch Sie genehmigt werden, wofür ebenfalls die Mitwirkung eines Notars erforderlich ist.

Wer wählt den Notar aus?

Üblicherweise wählt der Käufer den Notar aus, da dieser in den meisten Fällen auch die Kosten der Beurkundung trägt.

Wie lange dauert der Kauf einer Immobilie?

Einen Beurkundungstermin erhalten Sie von uns schnellstmöglich, in der Regel innerhalb weniger Werktage. Wir empfangen Sie hierfür in der modernen und zugleich entspannten und diskreten Atmosphäre unserer Kanzleiräume im Frankfurter Nordend, unweit des Holzhausenparks.

Zwischen der Beurkundung und der Fälligkeit des Kaufpreises vergehen in der Regel ca. 2 bis 6 Wochen, abhängig von der Bearbeitungszeit der beteiligten Stellen. Die endgültige Umschreibung im Grundbuch erfolgt nach Zahlung des Kaufpreises sowie der Grunderwerbsteuer.

Welche Notarkosten entstehen beim Immobilienkauf?

Die Notarkosten richten sich gesetzlich nach dem Kaufpreis. Grob belaufen sich die Notarkosten auf etwa 1,5 % des Kaufpreises. → Hier finden Sie weitere Details zu den Notarkosten


Typische Risiken vermeiden

Ein Immobilienkauf birgt ohne fachkundige Begleitung Risiken, die erhebliche finanzielle Folgen haben können. Wir schützen Sie umfassend vor:

  • Ungeklärten Belastungen: Wir prüfen das Grundbuch auf bestehende Rechte Dritter oder Schulden.
  • Fehlenden Genehmigungen: Wir stellen sicher, dass alle notwendigen Genehmigungen und Vorkaufsrechtsverzichtserklärungen vorliegen.
  • Vorzeitiger Kaufpreiszahlung: Wir gewährleisten, dass Geld erst fließt, wenn die rechtliche Absicherung des Käufers steht.

Termin vereinbaren und Daten übermitteln

Möchten Sie einen Immobilienkauf vorbereiten lassen? Senden Sie uns die Objektdaten einfach über unsere Formularseite oder nehmen Sie für eine Beratung Kontakt zu uns auf. Besuchen Sie uns für Ihr Anliegen auch gerne in unseren Kanzleiräumen. Gerne vereinbaren wir kurzfristig einen Termin bei uns vor Ort in Frankfurt (Nordend).

Dr. Andreas Hitzel, LL.M (Cambridge)

Dr. Andreas Hitzel, LL.M. (Cambridge)
Ihr Notar in Frankfurt am Main

Unsere modernen Kanzleiräume im Holzhausen-viertel bieten den passenden Rahmen auch für die Beurkundung mit mehreren Beteiligten.

Durch die zentrale Lage im Frankfurter Nordend ist das Notariat verkehrstechnisch optimal angebunden, um Ihre Projekte effizient vor Ort oder im digitalen Verfahren zu realisieren.

ADRESSE
Dr. Andreas Hitzel, LL.M. (Cambridge)
Holzhausenstraße 19
60322 Frankfurt am Main
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