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Vorweggenommene Erbfolge & Unternehmensnachfolge

Werte erhalten. Steuern minimieren. Generationen verbinden.
Vorweggenommene Erbfolge & Unternehmensnachfolge
Werte erhalten. Steuern minimieren. Generationen verbinden.

Vorweggenommene Erbfolge & Unternehmensnachfolge

Die Übertragung von privatem oder betrieblichem Vermögen ist weit mehr als ein formaler Akt. Es ist eine strategische Weichenstellung, um den Familienfrieden zu sichern, das Lebenswerk vor Zerschlagung zu schützen und die steuerliche Belastung für die Nachfolger so gering wie möglich zu halten. Als Notar in Frankfurt am Main begleite ich Sie dabei, Werte rechtssicher und weitsichtig auf die nächste Generation zu übertragen. Im Fokus stehen dabei die vorweggenommene Erbfolge sowie die Unternehmensnachfolge als zentrale Bausteine einer ganzheitlichen Nachfolgeplanung.

Warum die „vorweggenommene" Erbfolge?

Warten ist im Erbrecht oft teuer. Das Erbschaftsteuerrecht bietet erhebliche Freibeträge (z. B. 400.000 € pro Kind gegenüber jedem Elternteil), die jedoch eine Besonderheit haben: Sie können alle zehn Jahre neu genutzt werden. Durch eine kluge zeitliche Staffelung von Schenkungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge lassen sich oft Millionenwerte vollkommen steuerfrei an die nächste Generation weitergeben. Die vorweggenommene Erbfolge ist also kein „Abgeben“, sondern ein aktives Gestalten des Familienvermögens.

Zusammenarbeit mit Ihren Beratern

Bei jeder Gestaltung gilt: Wir setzen die steuerlichen Konzepte Ihrer Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer rechtssicher um, damit die zivilrechtliche Gestaltung exakt die gewünschten steuerlichen Effekte erzielt.

Für die persönliche Abstimmung – auch im größeren Kreis von Familienmitgliedern und Experten – bieten unsere Räumlichkeiten im Holzhausenviertel einen angemessenen Rahmen. Unweit des Holzhausenparks gelegen, erörtern wir Ihre Unternehmens- und Vermögensnachfolge gerne in diskreter Atmosphäre.


Unsere Werkzeuge für Ihre Nachfolgeplanung

Um Ihre individuellen Ziele zu erreichen, setzen wir verschiedene rechtliche Instrumente ein. Je nach Art und Umfang Ihres Vermögens stehen folgende Konzepte im Fokus:

Bündelung durch Familiengesellschaften (Familienpool)

Besitzen Sie größere Immobilien- oder Wertpapiervermögen, ist die Gründung einer Familiengesellschaft (z. B. Familien-KG oder GbR) oft der sinnvollste erste Schritt.

  • Das Ziel: Das Vermögen wird in einer Gesellschaft gebündelt, statt es auf viele einzelne Köpfe zu verteilen. Das verhindert eine Zersplitterung (z. B. durch Erbengemeinschaften) über Generationen hinweg.
  • Flexibilität: Sie können Gesellschaftsanteile sukzessive unter Ausnutzung der schenkungssteuerlichen Freibeträge übertragen, während das Vermögen als Einheit erhalten bleibt.
Immobilienübertragung mit Vorbehaltsrechten

Da Immobilien oft den Kern des Privatvermögens bilden, nutzen wir hier bewährte Modelle zur Absicherung des Übergebers:

  • Nießbrauch: Sie übertragen das Eigentum, behalten durch die Vereinbarung eines Vorbehaltsnießbrauchs aber lebenslang die Mieteinnahmen oder das volle Nutzungsrecht. Ein entscheidender Vorteil bei großen Vermögen: Der Nießbrauch mindert den steuerlichen Wert der Schenkung erheblich und damit regelmäßig auch die Schenkungsteuer.
  • Wohnungsrecht: Eine grundbuchliche Absicherung, die Ihnen das Recht garantiert, lebenslang mietfrei in der Immobilie zu wohnen.
  • Teilübertragung & Miteigentümervereinbarung: Wenn Sie nur einen Bruchteil einer Immobilie übertragen (z. B. um Freibeträge punktgenau zu nutzen), sichern wir Sie durch eine Miteigentümervereinbarung ab, z.B. durch die Regelung eines Stichentscheidsrechts zu Ihren Gunsten, mit dem wir sicherstellen, dass bei Unstimmigkeiten über die Verwaltung oder Nutzung der Immobilie Sie weiterhin das letzte Wort behalten.
Unternehmensnachfolge & Betriebsvermögen

Die Übergabe eines Unternehmens (z.B. einer GmbH, GmbH & Co. KG oder einer freiberuflichen Praxis) erfordert eine besonders präzise Abstimmung zwischen Gesellschaftsrecht und Steuerrecht:

  • Gezielte Satzungsgestaltung: Wir passen Gesellschaftsverträge so an, dass Anteile bereits auf die nächste Generation übertragen werden können, ohne die Handlungsfähigkeit des Unternehmens zu gefährden.
  • Steuerliche Verschonung: Wir sorgen in Abstimmung mit Ihren steuerlichen Beratern dafür, dass die Gestaltung exakt mit den steuerlichen Verschonungsregeln für Betriebsvermögen harmoniert. Das Ziel ist die Fortführung des Unternehmens, ohne dass Liquidität durch Erbschaftsteuer entzogen wird.
Die Familienstiftung

Für Vermögen, das dauerhaft dem Zugriff einzelner Familienmitglieder entzogen und vor Zersplitterung geschützt werden soll, ist die Familienstiftung das Mittel der Wahl:

  • Ewigkeitscharakter: Die Stiftung trennt das Vermögen rechtlich vom Stifter. Es bleibt als Ganzes erhalten, während die Begünstigten (Destinatäre) aus den Erträgen versorgt werden. Aus dieser Vermögenstrennung folgt ein weiterer Vorteil: Der Zugriff auf das Stiftungsvermögen ist Gläubigern (nach Ablauf der einschlägigen gesetzlichen Fristen, in der Regel also nach vier Jahren) entzogen.
  • Schutz vor Pflichtteilen: Bei rechtzeitiger Planung kann die Familienstiftung auch ein effektives Mittel sein, um Pflichtteilsansprüche zu reduzieren und das Stammvermögen unangetastet zu lassen.
Absicherung durch Kontrolle & Asset Protection

Egal für welches Modell Sie sich entscheiden – der Schutz Ihrer Position steht an oberster Stelle. Wir setzen gezielte rechtliche Hebel an, die als Schutzschirm für Ihr Vermögen fungieren:

  • Erhalt der Entscheidungsmacht: Eine Schenkung bedeutet nicht den Verlust der Kontrolle. Durch disquotale Stimmrechte und gezielte Geschäftsführungsregelungen stellen wir sicher, dass Sie die strategische Macht behalten, auch wenn die wirtschaftlichen Werte bereits übertragen wurden.
  • Asset Protection (Vermögensschutz): Wir gestalten Verträge so, dass das Vermögen vor dem Zugriff Dritter bewahrt wird. Dies betrifft insbesondere den Schutz bei Scheidung der Kinder (Ausschluss von Schwiegerkindern) sowie den Schutz vor Gläubigern (Absicherung gegen Pfändungen beim Nachfolger).
  • Das „Sicherheitsnetz“ durch Rückforderungsrechte: Wir bauen klare Rückholklauseln in die Urkunde ein. Sie können damit das Vermögen zurückfordern, falls unvorhergesehene Ereignisse eintreten, wie etwa das Vorversterben des Beschenkten oder die Entstehung familiärer Zerwürfnisse.

Ganzheitliche Strukturierung

Eine erfolgreiche Nachfolgeplanung entfaltet ihre volle Wirkung erst im Zusammenspiel mit weiteren rechtlichen Instrumenten. Unser Anspruch ist es, Sie hierbei ganzheitlich und individuell zu beraten, um Reibungsverluste zwischen den einzelnen Rechtsgebieten zu vermeiden und eine einheitliche Strategie für Ihr Vermögen zu entwickeln:


Termin vereinbaren und Daten übermitteln

Erbfolge & Unternehmensnachfolge erfordern Weitsicht und Präzision. Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit Ihnen und Ihren Beratern die passende Lösung zu entwickeln. Besuchen Sie uns hierfür gerne in unseren Kanzleiräumen und wir sprechen vertraulich und diskret über Ihre Wünsche.

Dr. Andreas Hitzel, LL.M (Cambridge)

Dr. Andreas Hitzel, LL.M. (Cambridge)
Ihr Notar in Frankfurt am Main

Unsere modernen Kanzleiräume im Holzhausen-viertel bieten den passenden Rahmen auch für die Beurkundung mit mehreren Beteiligten.

Durch die zentrale Lage im Frankfurter Nordend ist das Notariat verkehrstechnisch optimal angebunden, um Ihre Projekte effizient vor Ort oder im digitalen Verfahren zu realisieren.

ADRESSE
Dr. Andreas Hitzel, LL.M. (Cambridge)
Holzhausenstraße 19
60322 Frankfurt am Main
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