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Ehevertrag & Güterrecht

Planungssicherheit für Partnerschaft und Unternehmen.
Ehevertrag & Güterrecht
Planungssicherheit für Partnerschaft und Unternehmen.

Ehevertrag & Güterrecht

Planungssicherheit für Partnerschaft und Unternehmen.

Ein Ehevertrag dient nicht dazu, das Vertrauen in die Partnerschaft infrage zu stellen – im Gegenteil: Er schafft Klarheit und Sicherheit für den Fall, dass sich Lebensumstände ändern. Insbesondere für Unternehmer, Freiberufler oder Partner mit erheblichen Vermögensunterschieden ist eine individuelle Regelung essenziell, um existenzielle Risiken zu minimieren und den Familienfrieden langfristig zu wahren. Im Zentrum stehen dabei ein auf Ihre Situation zugeschnittener Ehevertrag sowie die Wahl und Ausgestaltung des passenden ehelichen Güterstands, die gemeinsam für klare Rahmenbedingungen sorgen.

Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll?

Der gesetzliche Güterstand der Zugewingemeinschaft ist ein guter Standard, passt aber oft nicht zu komplexen Vermögensverhältnissen. Ein Ehevertrag empfiehlt sich besonders bei:

  • Unternehmensinhabern & Beteiligungen: Um den Fortbestand des Betriebs im Falle einer Scheidung nicht durch hohe Ausgleichszahlungen zu gefährden.
  • Erheblichem Privatvermögen: Wenn ein Partner Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder Erbschaften in die Ehe einbringt oder erwartet.
  • Unterschiedlichen Lebensentwürfen: Wenn ein Partner zugunsten der Familie beruflich zurücktritt oder erhebliche Karriere- und Einkommensunterschiede bestehen.
  • Internationalen Ehen: Um Klarheit darüber zu schaffen, welches nationale Recht bei einer Trennung Anwendung findet und welches Güterrecht gilt.

Die Güterstandsschaukel als Baustein der Vermögensstrukturierung

Ein Ehevertrag ist weit mehr als eine Scheidungsfolgenregelung. Er ist ein mächtiges Werkzeug der modernen Vermögensstrukturierung. Durch den gezielten Wechsel des Güterstandes (die sogenannte Güterstandsschaukel) können erhebliche Vermögenswerte erbschaft- und schenkungsteuerfrei zwischen den Ehegatten übertragen werden. Dies schont die persönlichen Freibeträge für spätere Übertragungen auf die nächste Generation. In der Praxis wird die Güterstandsschaukel häufig nicht unmittelbar bei Eheschließung, sondern zu einem späteren, passenden Zeitpunkt eingesetzt; der Ehevertrag schafft hierfür jedoch bereits den passenden rechtlichen Rahmen. Erfahren Sie hier mehr über die Güterstandsschaukel und steuernahe Gestaltungen


Typische Regelungsinhalte

Wir gestalten für Sie maßgeschneiderte Verträge, die folgende Punkte rechtssicher regeln:

  1. Güterrecht: Modifizierung der Zugewinngemeinschaft (z. B. Herausnahme des Betriebsvermögens aus dem Wertausgleich) oder Vereinbarung der Gütertrennung.
  2. Nachehelicher Unterhalt: Faire Vereinbarungen, die sowohl die Eigenverantwortung als auch die Absicherung bei Kindererziehung berücksichtigen.
  3. Versorgungsausgleich: Regelungen zur Aufteilung der Rentenanwartschaften, abgestimmt auf Ihre individuelle Lebens- und Erwerbssituation.

Schutz von Unternehmen

Für Unternehmer ist der Ehevertrag oft eine „Existenzversicherung“. Wir sorgen dafür, dass das Unternehmen im Falle einer Auseinandersetzung nicht zerschlagen oder durch Liquiditätsabflüsse gelähmt wird. Dies geschieht meist durch eine sog. „modifizierte Zugewingemeinschaft“, bei der das Betriebsvermögen vom Ausgleich ausgenommen wird, der private Bereich aber im gesetzlichen Standard verbleibt.

Regelmäßig stimmen wir die ehevertraglichen Regelungen eng mit etwaigen Gesellschaftsverträgen ab, um widersprüchliche Regelungen zu vermeiden und die Handlungsfähigkeit des Unternehmens zu sichern.

Warum zum Notar?

Eheverträge sowie Verträge über den Zugewinnausgleich bedürfen gesetzlich zwingend der notariellen Beurkundung.

  • Wirksamkeitskontrolle: Wir stellen sicher, dass der Vertrag ausgewogen ist und einer späteren gerichtlichen Inhaltskontrolle standhält (Vermeidung von sittenwidrigen oder sonst rechtswidrigen Bestimmungen).
  • Beratung: Wir erläutern Ihnen die weitreichenden rechtlichen Konsequenzen jeder Klausel unabhängig, neutral und unparteiisch.

Kosten & Ablauf

Die Kosten richten sich nach dem aktuellen Reinvermögen der Ehegatten zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

  1. Vorgespräch: Wir klären Ihre Ziele, Ihre familiäre und wirtschaftliche Situation sowie die Eckdaten Ihres Vermögens.
  2. Entwurf: Wir erstellen ein individuelles Konzept, oft in Abstimmung mit Ihren Rechtsanwälten oder Steuerberatern – insbesondere, wenn Unternehmensbeteiligungen oder komplexe Vermögensstrukturen betroffen sind.
  3. Beurkundung: Im Termin besprechen wir den Entwurf final und beurkunden die erzielte Einigung.

Ihr nächster Schritt zur Absicherung

Ein rechtssicher gestalteter Ehevertrag bildet die Grundlage für eine verlässliche Strukturierung Ihrer privaten und geschäftlichen Vermögenswerte. Als Notar in Frankfurt am Main unterstütze ich Sie dabei, Ihre individuellen Zielsetzungen in eine rechtssichere Form zu überführen, die rechtlich Bestand hat und Ihre Interessen langfristig absichert. Wir begleiten Sie bei der rechtssicheren Gestaltung der rechtlichen Grundlage Ihrer Ehe – verbindlich, unparteiisch und diskret.

Dr. Andreas Hitzel, LL.M (Cambridge)

Dr. Andreas Hitzel, LL.M. (Cambridge)
Ihr Notar in Frankfurt am Main

Unsere modernen Kanzleiräume im Frankfurter Nordend (Holzhausenviertel) bieten den passenden Rahmen für Beurkundungen und Beratungsgespräche – auch gemeinsam mit Ihren Rechtsanwälten, Steuerberatern oder beteiligten Familienmitgliedern.

Durch die zentrale Lage in Frankfurt am Main ist das Notariat aus der gesamten Stadt und dem Rhein-Main-Gebiet gut erreichbar. Gerne begleiten wir auch Sie bei der rechtssicheren Gestaltung Ihres Ehevertrags und Ihrer güterrechtlichen Struktur.

ADRESSE
Dr. Andreas Hitzel, LL.M. (Cambridge)
Holzhausenstraße 19
60322 Frankfurt am Main
KONTAKT

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