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Notar-Glossar


Dieses Glossar erläutert zentrale Begriffe aus der notariellen Praxis – klar, verständlich und alphabetisch geordnet. Einen Überblick über unsere Tätigkeitsfelder finden Sie unter Leistungen. Für Fragen zu Ihrem konkreten Anliegen stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung – besuchen Sie dazu unsere Kontaktseite.


Auflassung

Die Auflassung ist die notarielle Einigung zwischen Käufer und Verkäufer über den Eigentumsübergang an einem Grundstück. Sie stellt einen zentralen Schritt im Immobilienkauf dar und ist Voraussetzung für die Eintragung im Grundbuch. Ohne Auflassung kann der Eigentumswechsel rechtlich nicht wirksam erfolgen. In der Regel wird die Auflassung im Rahmen der notariellen Beurkundung erklärt. Der Notar stellt sicher, dass beide Parteien die rechtliche Bedeutung vollständig erfassen.


Auflassungsvormerkung

Die Auflassungsvormerkung sichert den Anspruch des Käufers auf Eigentumsübertragung im Grundbuch. Sie verhindert, dass der Verkäufer das Grundstück nach Vertragsschluss anderweitig veräußert oder belastet. Die Vormerkung wird vom Notar nach der Beurkundung beantragt. Sie verschafft dem Käufer eine gesicherte Rechtsposition. In der Praxis ist sie ein unverzichtbares Sicherungsinstrument im Grundstücksverkehr.


Beurkundung

Die Beurkundung ist die gesetzlich vorgeschriebene notarielle Form für bestimmte Rechtsgeschäfte. Sie dient der rechtlichen Klarheit und dem Schutz aller Beteiligten. Der Notar erläutert den Inhalt der Urkunde und beantwortet offene Fragen. Zudem prüft er die rechtliche Zulässigkeit des Geschäfts. Die Beurkundung verleiht dem Vertrag besondere Beweiskraft und Verbindlichkeit.


Erbvertrag

Ein Erbvertrag ist eine verbindliche Vereinbarung über die Erbfolge zwischen mehreren Personen. Er bedarf der notariellen Beurkundung und entfaltet eine stärkere Bindungswirkung als ein Testament. Änderungen sind grundsätzlich nur mit Zustimmung aller Vertragsparteien möglich. Der Erbvertrag eignet sich besonders für komplexe familiäre oder unternehmerische Konstellationen. Der Notar sorgt für rechtssichere Gestaltung und klare Regelungen.


Erbschein

Der Erbschein ist ein amtlicher Nachweis über die Erbenstellung. Er wird vom Nachlassgericht erteilt und häufig gegenüber Banken oder Grundbuchämtern benötigt. Der Notar unterstützt bei der Antragstellung und klärt die erbrechtliche Ausgangslage. Nicht in jedem Fall ist ein Erbschein erforderlich. Eine notarielle Beratung hilft, unnötige Verfahren zu vermeiden.


Gesellschaftsvertrag

Der Gesellschaftsvertrag regelt die rechtlichen Grundlagen einer Gesellschaft. Er bestimmt unter anderem Geschäftsführung, Kapitalbeteiligung und Gewinnverteilung. Für bestimmte Gesellschaftsformen ist die notarielle Beurkundung zwingend erforderlich. Der Notar prüft die Vereinbarkeit mit gesetzlichen Vorgaben. Ein klar strukturierter Gesellschaftsvertrag beugt späteren Konflikten vor.


Grundschuld

Die Grundschuld ist ein Grundpfandrecht zur Sicherung von Darlehen. Sie wird im Grundbuch eingetragen und ist von der zugrunde liegenden Forderung rechtlich unabhängig. In der Immobilienfinanzierung ist sie das gängigste Sicherungsmittel. Der Notar übernimmt die Beurkundung und den Grundbuchvollzug. Nach Rückzahlung kann die Grundschuld gelöscht oder weiterverwendet werden.


Handelsregister

Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis für Unternehmen. Es enthält wesentliche Angaben zu Rechtsform, Vertretung und Kapital. Eintragungen und Änderungen werden regelmäßig durch den Notar angemeldet. Das Register schafft Transparenz und schützt den Rechtsverkehr. Geschäftspartner können sich auf die eingetragenen Angaben verlassen.


Notaranderkonto

Ein Notaranderkonto ist ein vom Notar geführtes Treuhandkonto. Es dient der sicheren Abwicklung von Zahlungen, etwa bei Immobilienkäufen. Der Notar zahlt den Betrag erst aus, wenn alle vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dadurch werden Käufer und Verkäufer gleichermaßen geschützt. Die Einrichtung erfolgt nur bei besonderem Sicherungsbedürfnis.


Pflichtteil

Der Pflichtteil ist ein gesetzlich garantierter Mindestanspruch naher Angehöriger. Er besteht in der Regel als Geldanspruch gegen die Erben. Die Höhe bemisst sich nach der gesetzlichen Erbquote. Der Notar berät zu Gestaltungsmöglichkeiten im Vorfeld. Ziel ist eine ausgewogene und rechtssichere Nachlassregelung.


Testament

Ein Testament regelt die Verteilung des Nachlasses nach dem Tod. Es kann eigenhändig oder notariell errichtet werden. Das notarielle Testament bietet erhöhte Rechtssicherheit und Beweiswirkung. Der Notar berät zu Form, Inhalt und steuerlichen Aspekten. Eine sorgfältige Gestaltung verhindert spätere Auslegungskonflikte.


Vollzug

Der notarielle Vollzug umfasst alle Schritte nach der Beurkundung. Dazu zählen insbesondere Grundbuch- und Registeranmeldungen. Der Notar überwacht Fristen und Vollzugsvoraussetzungen. So wird die rechtliche Wirksamkeit des Geschäfts sichergestellt. Der Vollzug ist integraler Bestandteil der notariellen Tätigkeit.


ADRESSE
Dr. Andreas Hitzel, LL.M. (Cambridge)
Holzhausenstraße 19
60322 Frankfurt am Main
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